BK6-06-012 Beschlusskammer 6

Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen

EnWG §§ 29 Abs.1, 59 Abs.1 Satz 1, 54, StromNZV §§ 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 6 Festlegung zu Verfahren zur Ausschreibung von Regelenergie, insbesondere zu Mindestangebotsgrößen, Ausschreibungszeiträumen und Ausschreibungszeitscheiben, zum technisch notwendigen Anteil nach § 6 Abs. 2 sowie zu den zu veröffentlichenden Daten nach § 27 Abs. 2.

Die Bundesnetzagentur hat gegen die Betreiber von Übertragungsnetzen jeweils ein Verfahren zu Ausschreibungsbedingungen von Regelenergie (§§ 29 Abs.1, 59 Abs.1 Satz 1, 54 EnWG §§ 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 6 StromNZV) eingeleitet. Im Einzelnen werden die Verfahren unter folgenden Aktenzeichen geführt:  
    - E.ON Netz GmbH, Az. BK6-06/12-1  
    - EnBW Transportnetze AG, Az. BK6-06/12-2  
    - RWE Transportnetz Strom GmbH, Az. BK6-06/12-3  
    - Vattenfall Europe Transmission GmbH,
       Az. BK6-06/12-4.

Die Bundesnetzagentur wird in Kürze Eckpunkte eines Entscheidungsvorschlags veröffentlichen (u.a. auf der Homepage der Bundesnetzagentur) und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

-BK6-06-012-

Stand: 16.03.2010

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