BK6-25-512 Besonderes Missbrauchsverfahren gem. § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage
In dem Besonderen Missbrauchsverfahren der Trianel Flexibilitätsprojekte GmbH & Co. KG gegen die Tennet TSO GmbH nach § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 06.05.2026 die folgende Entscheidung getroffen:
Beschluss vom 06.05.2026 (pdf / 192 KB)
Stand: 10.06.2026