BK6-25-298 Besonderes Missbrauchsverfahren gem. § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage
In dem Besonderen Missbrauchsverfahren der Alcemi Siedenbrünzow GmbH gegen die 50Hertz Transmission GmbH nach § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 05.08.2026 die folgende Entscheidung getroffen:
Beschluss vom 05.08.2026 (pdf / 92 KB)
Stand: 14.09.2026