BK6-24-316
Aufsichtsmaßnahmenverfahren gem. § 65 EnWG wegen: Verstoßes gegen Vorgaben der Bundesnetzagentur zum bilanziellen Ausgleich für Redispatch-Maßnahmen gem. Festlegung BK6-20-059
In dem Aufsichtsmaßnahmenverfahren nach § 65 EnWG wegen eines Verstoßes gegen Vorgaben der Bundesnetzagentur zum bilanziellen Ausgleich für Redispatch-Maßnahmen gem. Festlegung BK6-20-059 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 22.12.2025 das Verfahren von Amts wegen eingestellt.
Stand: 23.12.2025