BK6-24-316   

Aufsichtsmaßnahmenverfahren gem. § 65 EnWG wegen: Verstoßes gegen Vorgaben der Bundesnetzagentur zum bilanziellen Ausgleich für Redispatch-Maßnahmen gem. Festlegung BK6-20-059

In dem Aufsichtsmaßnahmenverfahren nach § 65 EnWG wegen eines Verstoßes gegen Vorgaben der Bundesnetzagentur zum bilanziellen Ausgleich für Redispatch-Maßnahmen gem. Festlegung BK6-20-059 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 22.12.2025 das Verfahren von Amts wegen eingestellt.

Stand:  23.12.2025

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