Be­schluss­kam­mer 6

Az.: BK6-24-210

07.02.2025

Festlegungsverfahren zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub)

Am 02.10.2024 hat die Beschlusskammer 6 ein Festlegungsverfahren zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) (Az. BK6-24-210) eröffnet und ein erstes Eckpunktepapier zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die hierzu eingegangen Konsultationsbeiträge nimmt die Beschlusskammer zum Anlass, um zum einen ausgewählte Elemente aus dem Eckpunktepapier nochmals konkretisierend darzustellen und zum anderen neue Aspekte, die sich unter anderem auch aus den Konsultationsrückmeldungen ergeben haben, vorzustellen. Sowohl die inhaltlichen Vertiefungen als auch die neuen Aspekte stellt die Beschlusskammer öffentlich zur Konsultation und eröffnet den betroffenen Marktteilnehmern die Möglichkeit, sich über Konsultationsbeiträge frühzeitig zu den neu vorgestellten Inhalten in das Verfahren einzubringen.

Zweites Eckpunktepapier zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) (pdf / 429 KB)

Excel Formular zur Abgabe von Stellungnahmen (xlsx / 60 KB)

Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist möglich bis spätestens

11. März 2025 (Eingang hier mit Anlagen).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das obige Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie bitte in der Spalte „Randnummer“ bitte jeweils diejenige Randnummer des Konsultationsdokumentes aus, auf das sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für inhaltlich nicht zusammenhängende Anmerkungen nutzen Sie bitte gesonderte Tabellenzeilen.
  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de
Mastodon