BK6-24-174

Festlegungsverfahren zur Anpassung der Marktkommunikation zur Realisierung der nach dem Messstellenbetriebsgesetz geforderten Übermittlung von Zählerstandsgängen (Datenübermittlung ZSG)

In obigem Festlegungsverfahren hat die Beschlusskammer 6 am 24.10.2024 folgenden Beschluss erlassen:

Beschluss vom 24.10.2024 (pdf / 190 KB)

Anlage 1a, GPKE Teil 1 – Einführende Prozessbeschreibung (Änderungsmodus) (pdf / 199 KB)
Anlage 1a, GPKE Teil 1 – Einführende Prozessbeschreibung (Lesefassung) (pdf / 473 KB)
Anlage 1b, GPKE Teil 2 – Fokus Zuordnungsprozesse (Änderungsmodus) (pdf / 3 MB)
Anlage 1b, GPKE Teil 2 – Fokus Zuordnungsprozesse (Lesefassung) (pdf / 3 MB)
Anlage 1c, GPKE Teil 3 – Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle (Änderungsmodus) (pdf / 2 MB)
Anlage 1c, GPKE Teil 3 – Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle (Lesefassung) (pdf / 3 MB)

Anlage 2a, WiM Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse (Änderungsmodus) (pdf / 2 MB)
Anlage 2a, WiM Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse (Lesefassung) (pdf / 3 MB)
Anlage 2b, WiM Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten (Änderungsmodus) (pdf / 2 MB)
Anlage 2b, WiM Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten (Lesefassung) (pdf / 4 MB)

Anlage 3, MaBiS (Änderungsmodus) (pdf / 9 MB)
Anlage 3, MaBiS (Lesefassung) (pdf / 9 MB)


Die Datenübermittlung ZSG ist ab dem 04.04.2025 nach dem Beschluss BK6-24-174 nebst Anlagen abzuwickeln. Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und die Messstellenbetreiber haben spätestens ab dem 01.12.2024 die Umstellung aller von dieser Festlegung betroffenen Marktlokationen, deren Messlokationen vollständig mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind, in geeigneter Weise und unter Nutzung der bereits vorhandenen massengeschäftstauglichen Prozesse und Datenformate auf die Bilanzierung mit Viertelstundenwerten vorzubereiten.

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