Beschlusskammer 6
Az. BK6-24-125
11.11.2024
Eröffnung eines Verfahrens zur Festlegung von Messstellenbetreiberrahmenvertrag, Messstellenvertrag und Formblatt
Nach längeren Vorarbeiten hat die Beschlusskammer 6 unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben und bereits erfolgten Konsultationen die Überarbeitung des Messstellenbetreiberrahmenvertrags abgeschlossen. Gegenstand des Verfahrens ist damit die verbindliche Festlegung von einheitlichen vertraglichen Regelungen für den Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen Netzbetreiber und einem nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber.
Darüber hinaus hält es die Beschusskammer für geboten, auch den Messstellenvertrag zwischen Messstellenbetreibern und ihren Auftraggebern verbindlich festzulegen. Die Festlegung dient der vereinfachten, massengeschäftstauglichen Abwicklung des Messstellenbetriebs. Dabei adressiert der Mustervertrag neben dem Messstellenbetreiber sowohl Anschlussnutzer bzw. –nehmer als auch Lieferanten, die als Anbieter kombinierter Verträge agieren.
Flankiert wird der Messstellenvertrag durch das nach § 54 MsbG erforderliche Formblatt, das als Anlage beizufügen ist, sofern der Vertragspartner ein Anschlussnutzer ist.
Konkret sind die folgenden Dokumente Gegenstand der Konsultation:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (pdf / 209 KB)
Messstellenvertrag (pdf / 299 KB)
Formblatt (pdf / 118 KB)
Excel Formular zur Abgabe von Stellungnahmen (xlsx / 123 KB)
Aufgrund von Überlegungen zur Anpassung relevanter Normen des MsbG erfolgt die Festlegung eines Zusatzleistungsvertrages zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist möglich bis spätestens
02.01.2025 (Eingang hier mit Anlagen).
Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer 6 folgende Hinweise:
- Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das obige Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie bitte in der Spalte „Kapitel“ jeweils dasjenige Kapitel des Konsultationsdokumentes aus, auf das sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für inhaltlich nicht zusammenhängende Anmerkungen nutzen Sie bitte gesonderte Tabellenzeilen.
- Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
- Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.