BK6-23-102 Teilweiser Widerruf der Tenorziffer 2 Satz 1 des Beschlusses BK6-23-102 vom 23.11.2023 sowie Neubestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des genehmigten Antrags

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat den Beschluss vom 23.11.2023 mit Beschluss vom 18.01.2024 im Wege eines Teilwiderrufs insoweit ersetzt, als der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Änderungen des Antrags, der in Tenorziffer 1 des Beschlusses BK6-23-102 vom 23.11.2023 genehmigt wurde, von dem 25.11.2024 auf den 01.10.2024 geändert wurde.

Beschluss vom 18.01.2024 (pdf / 54 KB)

Hinweis: Der Beschluss wurde den Antragstellerinnen förmlich zugestellt.

Stand: 13.02.2024

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