BK6-23-072

Einleitung eines Festlegungsverfahrens gem. §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“) durch die deutschen regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Verteilernetzbetreiber (VNB), welche ein Hochspannungsnetz betreiben, gem. § 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG

Das Festlegungsverfahren betrifft die seit dem 27.11.2020 bestehende Verpflichtung der Netzbetreiber gem. § 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG, für ihr jeweiliges Netz in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren die Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ im Weiteren nur als „Blindleistung“ bezeichnet, zu beschaffen.

Für die Blindleistung hat die Bundesnetzagentur bisher keine Ausnahme von der marktgestützten Beschaffung wegen mangelnder wirtschaftlicher Effizienz nach § 12h Absatz 4 EnWG festgelegt. Das gegenständliche Festlegungsverfahren gem. §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG dient dazu, die Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Blindleistung“ nach §12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG durch ÜNB und VNB festzulegen. Adressiert werden nur Netzbetreiber der Hoch- sowie Höchstspannung. Der Entwurf des Beschaffungskonzepts wurde von einer Arbeitsgruppe aus den regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und ausgewählten Verteilernetzbetreibern der Hochspannungsebene (VNB) unter Beteiligung der Bundesnetzagentur entwickelt. Der zur Konsultation gestellte Entwurf des Beschaffungskonzepts basiert in weiten Teilen auf den Vorschlägen der beteiligten Netzbetreiber.

Der zur Konsultation gestellte Entwurf des Beschaffungskonzepts nennt zunächst die Teilnahmevoraussetzungen, die ein Angebot erfüllen muss, um bei der Auswahlentscheidung eines Netzbetreibers berücksichtigt werden zu können. Es werden verschiedene Produktgruppen mit unterschiedlichen Vergütungsformen beschrieben, die von den Netzbetreibern marktgestützt beschafft werden können. Darüber hinaus sind Aspekte wie die Vergütung und Abrechnung, sowie die Qualitätssicherung einer Blindleistungserbringung adressiert. Daneben zeigt der Entwurf des Beschaffungskonzepts einen Rahmen für eine zeitliche Strukturierung des Ablaufs der marktgestützten Beschaffung auf.

Die Abgabe von Stellungnahmen zum Verfahren BK6-23-072 ist möglich bis

12. Mai 2023 (Eingang hier mit Anlagen).

Die Beschlusskammer weist darauf hin, dass Stellungnahmen ausschließlich zu dem Entwurf des Beschaffungskonzepts erbeten werden. Sofern Anmerkungen oder Anregungen zum Entwurf des Beschaffungskonzepts existieren, bittet die Beschlusskammer Konsultationsteilnehmer um konstruktive und möglichst konkrete Änderungsvorschläge. Das mitveröffentlichte Erläuterungsdokument dient lediglich dem Verständnis der Regelungen des Beschaffungskonzepts. Hier sind auch die Anpassungen der Bundesnetzagentur zu den Vorschlägen der Netzbetreiber für ein Beschaffungskonzept kenntlich gemacht.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe Ihrer Stellungnahme die mitveröffentlichte Excel-Vorlage. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie in der Spalte „Kapitel“ sowie in der Spalte „Absatz“ und in der Spalte „Buchstabe“ bitte jeweils den Teil des Beschaffungskonzepts aus, auf welchen sich Ihre Stellungnahme bezieht. Bei inhaltlich nicht einem bestimmten Teil zuzuordnenden Anmerkungen nutzen Sie bitte die Auswahl „Fragen und ergänzende Anmerkungen“ in der Spalte „Kapitel“.

Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen.
Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

Anlagen:

Konsultationsdokument: Beschaffungskonzept (pdf / 243 KB)

Erläuterungsdokument (pdf / 136 KB)

Excel-Formular zur Abgabe einer Stellungnahme (xlsx / 59 KB)

Stand:  31.03.2023

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