BK6-23-037

Eröffnung eines Festlegungsverfahrens und öffentliche Konsultation zu Grundsätzen und Verfahren der Einführung technischer Sicherheitsregeln des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. nach § 49 Absatz 2 Satz 2 EnWG


Die Beschlusskammer 6 hat am 11.10.2023 ein Festlegungsverfahren zu den Grundsätzen und Verfahren der Einführung technischer Sicherheitsregeln des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE FNN) nach § 49 Absatz 2 Satz 2 EnWG eingeleitet.

Der VDE FNN befürwortet das Festlegungsverfahren und hat der Beschlusskammer Regelungsvorschläge gemacht:

Auf Grundlage der Regelungsvorschläge des VDE FNN hat die Beschlusskammer ein Eckpunktepapier erstellt:

Das Eckpunktepapier stellt die Überlegungen der Beschlusskammer zu den Grundsätzen und Verfahren der Einführung technischer Sicherheitsregeln des VDE FNN dar und bietet Marktteilnehmern die Gelegenheit, sich über einen Konsultationsbeitrag einzubringen.

Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen zum Verfahren BK6-23-037 ist möglich bis spätestens

Mittwoch, 08.11.2023 (Eingang hier mit Anlagen).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das dafür vorgesehene Excel-Formular, welches Sie hier abrufen können: Konsultationsvorlage (xlsx / 59 KB) . Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie bitte das passende Registerblatt und dort in der Spalte „Kapitel“ bitte jeweils dasjenige Kapitel des Konsultationsdokumentes aus, auf das sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für inhaltlich nicht zusammenhängende Anmerkungen nutzen Sie bitte gesonderte Tabellenzeilen.

  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail unter dem Betreff "BK6-23-037" an poststelle.bk6@bnetza.de.

Stand:  11.10.2023

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