BK6-23-029 Aufsichtsmaßnahmenverfahren gem. § 65 EnWG wegen: Verstoßes gegen die Pflicht zur Anzeige der Beendigung der Belieferung von Haushaltskunden

In dem Aufsichtsmaßnahmenverfahren nach § 65 EnWG wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Anzeige der Beendigung der Belieferung von Haushaltskunden hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 12.06.2023 folgende Entscheidung getroffen:

Beschluss vom 12.06.2023 (pdf / 157 KB)

Stand: 12.07.2023

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