BK6-23-029
Aufsichtsmaßnahmenverfahren gem. § 65 EnWG wegen: Verstoßes gegen die Pflicht zur Anzeige der Beendigung der Belieferung von Haushaltskunden
In dem Aufsichtsmaßnahmenverfahren nach § 65 EnWG wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Anzeige der Beendigung der Belieferung von Haushaltskunden hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 12.06.2023 folgende Entscheidung getroffen:
Beschluss vom 12.06.2023 (pdf / 157 KB)
Stand: 12.07.2023