BK6-23-010

Festlegungsverfahren gem. §§ 12h Abs. 4, 5, 29 Abs. 1 EnWG – Zweite Konsultation betreffend die Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ gem. § 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnWG durch die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung (ÜNB) sowie die Aufhebung/ Anpassung des gem. § 12h Abs. 4, Abs. 1 Nr. 2 EnWG erlassenen Beschlusses BK6-20-298 vom 18.12.2020 betreffend die Ausnahme der nfSDL „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ von der marktgestützten Beschaffung

Die Beschlusskammer 6 hat am 29.09.2023 ein Festlegungsverfahren zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ durch die ÜNB gem. § 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnWG nach §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG sowie zur Aufhebung/ Anpassung des gem. § 12h Abs. 4, Abs. 1 Nr. 2 EnWG erlassenen Beschlusses BK6-20-298 vom 18.12.2020 betreffend die Ausnahme der nfSDL „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ von der marktgestützten Beschaffung eingeleitet. Die erste Marktkonsultation fand vom 29.09.2023 bis zum 03.11.2023 statt.

Das Verfahren betrifft die am 27.11.2020 in Kraft getretene Verpflichtung der Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung sowie der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen gem. § 12h Abs. 1 EnWG, für ihr jeweiliges Netz in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ (§ 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnWG) zu beschaffen.

Auf Basis der Stellungnahmen aus der ersten Marktkonsultation wurde das Beschaffungskonzept für die durch die ÜNB durchzuführende markgestützte Beschaffung der nfSDL „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ überarbeitet und wird nun erneut zur Konsultation gestellt. Die Beschlusskammer gibt nunmehr Gelegenheit, zu den im Vergleich zur ersten Marktkonsultation geänderten Punkten Stellung zu nehmen. Aus Übersichtsgründen stellt die Beschlusskammer dazu ein Konsultationsdokument zur Verfügung, in dem alle Änderungen im Vergleich zum zuerst konsultierten Entwurf des Beschaffungskonzepts farblich hervorgehoben sind und ein Konsultationsdokument in Reinfassung zur besseren Lesbarkeit.

Im Vergleich zum zuerst zur Konsultation gestellten Beschaffungskonzept sind insbesondere folgende Änderungen vorgenommen worden: 

  • Das Beschaffungskonzept wird bis zum 31.12.2031 befristet
  • Während der Gültigkeitsdauer des Beschaffungskonzepts findet keine Differenzierung statt zwischen Mengen, die der Eigenstabilität dienen und Mengen, die darüber hinausgehen.
  • Einheiten, die in der Niederspannung, Umspannung Mittelspannung/Niederspannung oder Mittelspannung angeschlossen sind, dürfen kontrahiert werden, wenn der Anschlussnetzbetreiber dem ausdrücklich zugestimmt hat. Ab 2027 können Einheiten, die in diesen Netzebenen angeschlossen sind, vom ÜNB kontrahiert werden, wenn der Anschlussnetzbetreiber vom Anbieter informiert wurde und einer Bereitstellung von Momentanreserve nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen begründet widerspricht. Die in den Netzebenen Hochspannung/Mittelspannung und höher angeschlossenen Einheiten können ab Inkrafttreten des Beschaffungskonzepts ohne Mitwirkung des Anschlussnetzbetreibers kontrahiert werden.
  • Synchronmaschinen im Phasenschieberbetrieb werden ausdrücklich in das Beschaffungskonzept aufgenommen. Gleiches gilt für Synchronmaschinen im Wirkleistungsbetrieb mit zusätzlicher Schwungmasse.
  • Die Mindestverfügbarkeit im Basisprodukt wird von 50% auf 30% reduziert.
  • Die Verfügbarkeitsregelungen wurden überarbeitet. Insbesondere sind nunmehr Formeln zur Grenzwertbestimmung für die in einer Viertelstunde durchschnittlich erbrachte Wirkleistung von umrichterbasierten Einheiten enthalten. Auch wurden Regelungen zur Bestimmung der Verfügbarkeit von Synchronmaschinen mit der Fähigkeit zum Phasenschieberbetrieb eingefügt. Die Verfügbarkeitsregelung für aggregierte Einheiten wurde überarbeitet.
  • Die Regelungen zur Vergütung wurden überarbeitet und für Synchronmaschinen im Phasenschieberbetrieb klarer gefasst.
  • Der Vorschauzeitraum, für den insbesondere die Festpreise zu bestimmen und zu veröffentlichen sind, wurde von vier auf zwei Jahre verkürzt.
  • Die Regelungen zur Nachweisführung wurden überarbeitet.
  • Die Regelungen zur Informationsbereitstellung sowie zur Qualitätssicherung wurden klarer gefasst.
  • Klargestellt wurde, dass – soweit die Erbringung von Momentanreserve durch die marktliche Erbringung anderer Systemdienstleistungen oder die Vermarktung an den Energiemärkten beeinträchtigt wird – dies zu Lasten der Verfügbarkeit der Einheit geht.
  • Der Momentanreservebedarf ist nun vom beschaffenden ÜNB zu veröffentlichen.

Sollten Bedenken gegen die vorgeschlagenen Änderungen bestehen, werden konkrete Änderungsvorschläge ausdrücklich erbeten.

Hinsichtlich der Ausnahmen von der markgestützten Beschaffung bleibt es bei den bereits konsultierten Vorschlägen. Allerdings werden nach dem neuen Entwurf des Beschaffungskonzepts alle Spannungsebenen in die markgestützte Beschaffung des ÜNB einbezogen.

Die Abgabe von Stellungnahmen zum Verfahren BK6-23-010 ist möglich bis 

Freitag, 11.10.2024 (Eingang hier mit Anlagen).

Die Beschlusskammer weist darauf hin, dass Stellungnahmen ausschließlich zu den Änderungen im Beschaffungskonzept erbeten werden.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.

Bitte nutzen Sie für die Abgabe Ihrer Stellungnahme die mitveröffentlichte Excel-Vorlage. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie in der Spalte „Abschnitt“ sowie in der Spalte „Absatz“ und in der Spalte „Unterpunkt“ bitte jeweils den Teil des Beschaffungskonzepts aus, auf welchen sich Ihre Stellungnahme bezieht. Bei inhaltlich nicht einem bestimmten Teil zuzuordnenden Anmerkungen nutzen Sie bitte die Auswahl „Allgemeines“ in der Spalte „Abschnitt“.

Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen.

Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind.

Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

Anlagen:

Konsultationsdokument: Beschaffungskonzept in Reinfassung (pdf / 227 KB)

Beschaffungskonzept – Vergleich zum zuerst konsultierten Beschaffungskonzept im Änderungsmodus (pdf / 255 KB)

Erläuterungsdokument zum Beschaffungskonzept (pdf / 249 KB)

Excel-Formular zur Abgabe einer Stellungnahme (xlsx / 59 KB)

Stand:  12.09.2024

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