BK6-22-408

Abgeänderter Vorschlag aller Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion HANSA für eine Methode zur Berechnung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität innerhalb des für den Austausch von Regelarbeit oder die Durchführung des IN-Verfahrens relevanten Zeitbereichs gemäß Art. 37 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195

Die der Kapazitätsberechnungsregion HANSA zugehörigen deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur einen geänderten Vorschlag für eine Methode zur Berechnung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität innerhalb des für den Austausch von Regelarbeit oder die Durchführung des IN-Verfahrens relevanten Zeitbereichs für die Kapazitätsberechnungsregion HANSA gemäß Art. 37 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) zur Genehmigung gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. f EB-Verordnung vorgelegt.

Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis

10. Januar 2024 (Eingang hier).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise: 

  • Die Beschlusskammer erbittet Stellungnahmen ausschließlich zu dem abgeänderten Vorschlag. Das ebenso veröffentlichte geänderte Begleitdokument dient lediglich der Erläuterung des Vorschlags.

  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de. Anlagen zur E-Mail werden erbeten als Word-Format (.DOCX) oder als PDF mit druck- und kopierbarem Text.

Konsultationsdokumente:

Abgeändeter Vorschlag vom 13.10.2023 (englisch) (pdf / 455 KB)

Abgeänderter Vorschlag vom 13.10.2023 (deutsch, eingegangen am 06.12.2023) (pdf / 503 KB)

Abgeändertes Begleitdokument (pdf / 676 KB)

Stand:  14.12.2023

Mastodon