BK6-22-407
Genehmigung des geänderten Vorschlags der regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion CORE für eine Kapazitätsberechnungsmethode des Regelarbeit-Zeitbereichs gemäß Art. 37 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195


In dem Genehmigungsverfahren zum geänderten Vorschlag der regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion CORE für eine Kapazitätsberechnungsmethode des Regelarbeit-Zeitbereichs gemäß Art. 37 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195 Vorschlag (EB-Verordnung) hat die Beschlusskammer 6 am 05.03.2024 eine Entscheidung getroffen.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Entscheidung erfolgt im Amtsblatt 06/2024 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.

Anlagen:

Beschluss vom 05.03.2024 (pdf / 209 KB)

Anlage zum Beschluss BK6-22-407 (pdf / 365 KB)

Stand: 18.03.2024

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