BK6-22-368

Konsultation zum Ausschreibungsverfahren für zentral voruntersuchte Flächen nach § 50 ff. WindSeeG

Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) hat der Gesetzgeber die Regelungen für die Ausschreibungen von Flächen für die Nutzung durch Windenergieanlagen auf See überarbeitet. Danach führt die Bundesnetzagentur ab dem Jahr 2023 Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen unter Anwendung eines Punktesystems durch (§§ 50 ff. WindSeeG in der ab dem 01.01.2023 geltenden Fassung, im Folgenden: WindSeeG 2023). Die Bieter geben neben einem Gebotswert in Euro eine Projektbeschreibung ab, die Angaben zu vier weiteren Kriterien enthalten muss (§ 51 WindSeeG 2023). Die Bundesnetzagentur bewertet die Gebote anhand eines gesetzlich beschriebenen Punktesystems (§ 53 WindSeeG 2023).

Zwar enthalten die gesetzlichen Regelungen bereits wesentliche Vorgaben zu den Kriterien. Anfragen bei der Bundesnetzagentur haben jedoch gezeigt, dass trotzdem Unsicherheiten hinsichtlich der einzelnen Angaben in der Projektbeschreibung bestehen. Um einen fairen Wettbewerb und vergleichbare Gebote sicherzustellen, beabsichtigt die Beschlusskammer, den Inhalt der Angaben im Gebotsformular zu präzisieren.

Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geplanten Formularen.

Entwurf Gebotsformular (pdf / 161 KB)
Entwurf Formular Beiderseitige Erklärung über Stromliefervertrag (pdf / 93 KB)
Entwurf Formular Ausbildungsquote (pdf / 30 KB)

Neben den zur Konsultation gestellten Formularen beabsichtigt die Beschlusskammer, Formulare für die Vollmachtserteilung und die Bürgschaft zur Verfügung zu stellen.

Stellungnahmen können bis zum 02.01.2023 (Eingang hier mit Anlagen) abgegeben werden.

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe des Aktenzeichens BK6-22-368 nach Möglichkeit per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.

  • Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen anonymisiert im Internet zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie eine anonymisierte und ggf. um BuG und personenbezogene Daten bereinigte Fassung mitzusenden. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Es wird auf § 71 EnWG sowie weiterführende Informationen zum Schutz vertraulicher Informationen hingewiesen.

Weiterführender Hinweis:

Bitte beachten Sie auch die Konsultation zur Ausschreibung von nicht voruntersuchten Flächen

Zudem können Marktteilnehmer Bieterfragen zu den Ausschreibungen von zentral voruntersuchten und nicht zentral voruntersuchten Flächen bereits jetzt stellen. Die Beschlusskammer ist bestrebt, die Fragen im Rahmen des Möglichen zu beantworten.

Bitte richten Sie Ihre Fragen ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de. Die Beschusskammer beabsichtigt, Fragen und Antworten in anonymisierter Form nach der Bekanntmachung der Ausschreibung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Nähere Informationen zum Schutz vertraulicher Informationen hat die Beschlusskammer 6 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (Schutz vertraulicher Informationen im Tätigkeitsbereich der Beschlusskammern 6 und 7).

Stand:  02.12.2022

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