Mit­tei­lung Nr. 1 - Kon­sul­ta­ti­on Te­nor­zif­fer 2d zu BK6-22-300

02.10.2024


Mitteilung Nr. 1 - Konsultation bundeseinheitlicher Empfehlungen nach Tenorziffer 2d zu Veröffentlichungen der Netzbetreiber gemäß Ziff 8.4 der Anlage 1 zu BK6-22-300

Mit Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 im Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG hat die Beschlusskammer 6 die Netzbetreiber verpflichtet, unter angemessener Beteiligung aller relevanten Marktpartner und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur bundeseinheitliche Empfehlungen nach dem Stand der Technik zu einem Format für die Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach Ziff. 8.4. der Anlage 1 zu erarbeiten (BK6-22-300, Tenorziffer 2d). Die Empfehlungen dienen der Förderung einer bundesweit standardisierten massengeschäftstauglichen Einrichtung und Abwicklung der netzorientierten Steuerung.

Um die Nachvollziehbarkeit der erforderlichen Steuerungsmaßnahmen zu erhöhen, weist Ziff. 8.4. der Anlage 1 den Netzbetreibern die Aufgabe zu, erstmalig ab dem 01.03.2025 Informationen über netzorientierte und präventive Steuerungshandlungen im Sinne von § 14a EnWG über eine gemeinsame Internetplattform zu veröffentlichen.
Der BDEW hat der Bundesnetzagentur am 30.09.2024 die Empfehlung für ein einheitliches Format zur Umsetzung der Veröffentlichungen nach Ziff. 8.4 über die Internetplattform VNB-Digital vorgelegt, das in folgendem Dokument beschrieben wird

Format für die Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach §14a EnWG (pdf / 403 KB)

Der BDEW hat das Format zur Umsetzung auf gemeinsamen Workshops der Bundesnetzagentur zu §14a EnWG am 15. Februar und 28. Mai 2024 vorgestellt und mit allen relevanten Marktpartnern konsultiert.

Die Beschlusskammer gibt das betreffende Dokument nunmehr allen Interessenkreisen zur Kenntnis mit der Möglichkeit, zu den Inhalten Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Konsultationsfrist lädt die Beschlusskammer alle Unternehmen und Verbände, die einen Konsultationsbeitrag einsenden, zu einer Konsultationssitzung (Webkonferenz) ein. Zeitpunkt und zulässige Personenzahl je Konsultationsteilnehmer werden kurz zuvor bekanntgegeben.

Nach abschließender Auswertung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur den für die Umsetzung verbindlichen Stand des Dokumentes veröffentlichen.

Stellungnahmen zu dem beigefügten Dokument, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, werden erbeten bis

Mittwoch, 23.10.2024 (Ablauf des Tages)

an die E-Mail-Adresse poststelle.bk6@bnetza.de.

Die Bundesnetzagentur bittet darum, zur Stellungnahme ausschließlich die verlinkte Konsultationsvorlage (xlsx / 58 KB) zu verwenden.

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Stand:  02.10.2024

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