Mit­tei­lung Nr. 3 - Kon­sul­ta­ti­on Te­nor­zif­fer 2e, f und g zu BK6-22-300

07.01.2025

Mitteilung Nr. 3 - Konsultation bundeseinheitlicher Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung nach Tenorziffer 2e, f und g zu BK6-22-300

Mit Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 im Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG hat die Beschlusskammer 6 die Netzbetreiber verpflichtet, zur Förderung einer bundesweit standardisierten massengeschäftstauglichen Einrichtung und Abwicklung der netzorientierten Steuerung bundeseinheitliche Empfehlungen nach dem Stand der Technik unter angemessener Beteiligung aller relevanten Marktpartner und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur zu entwickeln (Tenorziffer 2, BK6-22-300).

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) hat der Bundesnetzagentur am 18.12.2024 Empfehlungen der Netzbetreiber zu den Tenorziffern 2 e, f und g vorgelegt,

e.) zum standardisierten Vorgehen für die Durchführung der Netzzustandsermittlung auf Basis von Echtzeit-Messwerten in der Niederspannung zur Einhaltung von Mindestanforderungen an deren Sensitivität und Spezifität
VDE FNN Empfehlung zu Tenorziffer 2e (pdf / 684 KB)
f.) zur Berechnung des mindestens zu gewährenden netzwirksamen Leistungsbezugs (Mindestleistung)
VDE FNN Empfehlung zu Tenorziffer 2f (pdf / 305 KB)
g.) zu dem maximalen Zeitraum zwischen dem Vorliegen des Ergebnisses der Netzzustandsermittlung und dem Auslösen der Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezugs durch den Netzbetreiber gegenüber dem Messstellenbetreiber
VDE FNN Empfehlung zu Tenorziffer 2g (pdf / 176 KB)

Die Empfehlungen wurden von Prozessgruppen unter Koordination des VDE FNN, zu Tenorziffer 2e zudem auf Grundlage einer Begleitstudie der Consentec GmbH und der Bergischen Universität Wuppertal, erarbeitet. Die Arbeitsprämissen zu den Tenorziffern 2 e und f hat der VDE FNN bereits im Juni 2024 in Impulspapieren beschrieben und unter Einbeziehung der Rückmeldungen der Marktteilnehmer weiterentwickelt. Die Inhalte wurden zudem auf gemeinsamen Workshops der Bundesnetzagentur zu §14a EnWG am 15. Februar und 28. Mai 2024 vorgestellt und mit allen relevanten Marktpartnern konsultiert.


Die Beschlusskammer gibt die Empfehlungen hiermit allen Interessenkreisen zur Kenntnis mit der Möglichkeit, zu den Inhalten abschließend Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen zu den Dokumenten, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, werden erbeten bis


Freitag, 07.02.2025 (Ablauf des Tages)

an die E-Mail-Adresse poststelle.bk6@bnetza.de.


Die Bundesnetzagentur bittet darum, zur Stellungnahme ausschließlich das verlinkte Formblatt (xlsx / 128 KB) zu verwenden.

Nach Ablauf der Konsultationsfrist lädt die Beschlusskammer alle Unternehmen und Verbände, die einen Konsultationsbeitrag einsenden, zu einer Konsultationssitzung (Webkonferenz) ein. Den für die Umsetzung verbindlichen Stand der Dokumente wird die Bundesnetzagentur infolge der abschließenden Auswertung der Stellungnahmen veröffentlichen.

--- Ende der Mitteilung ---

Stand:  07.01.2025

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