Mitteilung Nr. 5 zum Beschluss BK6-22-300
Bundeseinheitliche Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung nach Tenorziffer 2a, b und c des Beschlusses BK6-22-300
17.03.2025
Mit Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 im Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG hat die Beschlusskammer 6 die Netzbetreiber verpflichtet, zur Förderung einer bundesweit standardisierten massengeschäftstauglichen Einrichtung und Abwicklung der netzorientierten Steuerung, bundeseinheitliche Empfehlungen nach dem Stand der Technik unter angemessener Beteiligung aller relevanten Marktpartner und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur zu entwickeln (Tenorziffer 2, BK6-22-300). Nach mehreren Workshops und Konsultationsrunden liegen nun die finalen Empfehlungen des VDE FNN zu den Tenorziffern 2a, 2b und 2c vor.
Konkret sind dies die Empfehlungen
Hinsichtlich der Ausarbeitungen des VDE FNN weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass diese teilweise weitere Aspekte des massengeschäftstauglichen Steuerns, die über das Steuern von Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG bzw. des Beschlusses BK6-22-300 hinausgehen, beinhalten und folglich nicht von der Empfehlung der Bundesnetzagentur umfasst sind. Dies betrifft beispielsweise Aussagen zu der Steuerung von Erzeugungsanlagen oder der Durchführung von „marktlichen“ Steuerungsmaßnahmen. Aus den Rückmeldungen der Kommentierungs- und Konsultationsrunden zu der Empfehlung nach Tenorziffer 2a, die während der Erstellung der VDE FNN Empfehlung durchgeführt wurden, hat sich ferner ein weitergehender gemeinsamer Wunsch der Marktakteure nach einem Mindeststandard herauskristallisiert, der von der Schnittstelle der Steuerungseinrichtung in Richtung der steuerbaren Einrichtung beherrscht werden sollte, um eine möglichst reibungslose Inbetriebnahme und laufenden Betrieb der Steuerung zu gewährleisten. Der VDE FNN hat sich in der Folge entschieden, in seiner Empfehlung nicht nur die nach Tenorziffer 2a des Beschlusses BK6-22-300 geforderten allgemeinen Anforderungen an eine (digitale) Schnittstelle der Steuerungseinrichtung zu beschreiben, sondern auch darüberhinausgehende Anforderungen darzustellen. Ergänzend wurde daher eine spezifizierte Ausprägung der Anforderungen detailliert für EEBUS als branchenweit favorisierte Lösung für einen Mindeststandard beschrieben. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass grundsätzlich die Verwendung anderer Ausprägungen der Schnittstellen möglich und jeweils individuell zwischen den beteiligten Parteien zu klären sind.
Die Beschlusskammer empfiehlt allen betroffenen Marktteilnehmer, die oben aufgeführten Empfehlungen des VDE FNN im aus den Tenorziffern ersichtlichen Umfang zu berücksichtigen und bedankt sich beim FNN für deren Erstellung.
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