Be­schluss­kam­mer 6

11.08.2023

Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG

Az.: BK6-22-300

Die Beschlusskammer 6 hat im November 2022 ein Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen eröffnet. Basierend auf den eingegangenen Stellungnahmen hat die Beschlusskammer detaillierte Vorgaben für die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zur Vermeidung von Gefährdungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit seines Netzes, insbesondere aufgrund von Überlastungen der Betriebsmittel, entwickelt.

Folgende Regelungen wurden zur öffentlichen Konsultation gestellt:


Hierzu sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

Das Inkrafttreten der Festlegung ist für den 01.01.2024 geplant.

Die Beschlusskammer 8 führt ein Festlegungsverfahren zu der mit der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen einhergehenden Netzentgeltreduzierung unter dem Aktenzeichen BK8-22/010-A.

Archiv der vergangenen Konsultation:

Bereits im November 2022 haben die Beschlusskammern 6 und 8 mit einem gemeinsamen Eckpunktepapier diese zwei Festlegungsverfahren eröffnet. Zu diesen Unterlagen ist die Stellungnahmefrist bereits abgelaufen:

Das auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitete Regelwerk zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG wurde bis zum 27.07.2023 zur Konsultation gestellt. Um der Öffentlichkeit die Bewertung des zur Konsultation gestellten Regelungswerks zu erleichtern und möglichen Missverständnissen vorzubeugen, erläutert die Beschlusskammer wesentliche Aspekte des Regelwerks sowohl in einem Textdokument als auch in einer Präsentation:


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