BK6-22-300
27.11.2023
Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz
Die Beschlusskammer 6 hat im November 2022 ein Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen eröffnet und ein Eckpunktepapier sowie einen Regelungsentwurf konsultiert. Basierend auf den eingegangenen Stellungnahmen aus beiden Konsultationen hat die Beschlusskammer detaillierte Vorgaben für die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen entwickelt. Die Vorgaben dienen der Integration einer zunehmenden Anzahl steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und steuerbarer Netzanschlüsse im Niederspannungsnetz. Sie erlauben eine zeitweise Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezugs steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, um Gefährdungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Netzes, insbesondere aufgrund von Überlastungen der Betriebsmittel, zu vermeiden.
Am 27.11.2023 hat die Beschlusskammer 6 das Festlegungsverfahren mit folgender Entscheidung abgeschlossen.
Beschluss vom 27.11.2023 (pdf / 766 KB)
Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 (pdf / 150 KB)
Die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen ist ab dem 01.01.2024 nach Maßgabe der Anlage 1 der Festlegung abzuwickeln. Zur Erarbeitung bundeseinheitlicher Empfehlungen nach dem Stand der Technik gelten abweichende Fristen nach Maßgabe der Tenorziffer 2 zum Beschluss.
Die Entscheidung der Beschlusskammer 8 im Verfahren zur Festlegung von Netzentgelten für steuerbarere Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG sowie weitere Informationen zu der mit der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen einhergehenden Netzentgeltreduzierung finden sich unter dem Aktenzeichen BK8-22/010-A.
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