BK6-22-300

27.11.2023

Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz

Die Beschlusskammer 6 hat im November 2022 ein Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen eröffnet und ein Eckpunktepapier sowie einen Regelungsentwurf konsultiert. Basierend auf den eingegangenen Stellungnahmen aus beiden Konsultationen hat die Beschlusskammer detaillierte Vorgaben für die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen entwickelt. Die Vorgaben dienen der Integration einer zunehmenden Anzahl steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und steuerbarer Netzanschlüsse im Niederspannungsnetz. Sie erlauben eine zeitweise Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezugs steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, um Gefährdungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Netzes, insbesondere aufgrund von Überlastungen der Betriebsmittel, zu vermeiden.

Am 27.11.2023 hat die Beschlusskammer 6 das Festlegungsverfahren mit folgender Entscheidung abgeschlossen.

Beschluss vom 27.11.2023 (pdf / 766 KB)
Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 (pdf / 150 KB)

Die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen ist ab dem 01.01.2024 nach Maßgabe der Anlage 1 der Festlegung abzuwickeln. Zur Erarbeitung bundeseinheitlicher Empfehlungen nach dem Stand der Technik gelten abweichende Fristen nach Maßgabe der Tenorziffer 2 zum Beschluss.

Die Entscheidung der Beschlusskammer 8 im Verfahren zur Festlegung von Netzentgelten für steuerbarere Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG sowie weitere Informationen zu der mit der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen einhergehenden Netzentgeltreduzierung finden sich unter dem Aktenzeichen BK8-22/010-A.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Mitteilungen zur Festlegung

Nr.Betreffveröffentlicht
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Archiv der vergangenen Konsultationen:

Konsultation Eckpunktepapier

Bereits im November 2022 haben die Beschlusskammern 6 und 8 mit einem gemeinsamen Eckpunktepapier zwei Festlegungsverfahren eröffnet. Zu diesen Unterlagen ist die Stellungnahmefrist bereits abgelaufen:

Eckpunktepapier zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (pdf / 189 KB)

Stellungnahmen zum Eckpunktepapier

Konsultation Regelungswerk

Das auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitete Regelungswerk zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG wurde bis zum 27.07.2023 zur Konsultation gestellt. Um der Öffentlichkeit die Bewertung des zur Konsultation gestellten Regelungswerks zu erleichtern und möglichen Missverständnissen vorzubeugen, hat die Beschlusskammer wesentliche Aspekte sowohl in einem Textdokument als auch in einer Präsentation erläutert. Die Stellungnahmefrist zu den Unterlagen ist bereits abgelaufen.

Regelungswerk der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG (pdf / 170 KB)

Stellungnahmen zum Regelungswerk

Informatorische Erläuterung zum Regelungswerk der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG der Beschlusskammer 6 (pdf / 265 KB)

Erläuternde Präsentation der Beschlusskammer 6 zu dem Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG (barrierearm) (pdf / 595 KB)

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