BK6-22-253

Positionspapier zu energiewirtschaftlich relevanten Mess- und Steuerungsvorgängen nach § 19 Abs. 2 MsbG

- Beschlusskammer 6 -
- Beschlusskammer 7 -

28.02.2024

Der Begriff der energiewirtschaftlich relevanten Mess- und Steuerungsvorgänge wurde mit dem am 27.05.2023 in Kraft getretenen Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) als „abrechnungs-, bilanzierungs- oder netzrelevante Standard- und Zusatzleistungen nach § 34“ MsbG definiert und als abschließender Katalog gesetzlich festgelegt.

Mit dem am 29.12.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften wurde dieser unter § 19 Abs. 2 MsbG gefasste Katalog weiter präzisiert. Dazu zählen nunmehr genau bestimmte abrechnungs-, bilanzierungs- oder netzrelevante Standard- und Zusatzleistungen nach § 34 MsbG. Zudem werden konkrete Ausnahmen benannt.

Die Beschlusskammern 6 und 7 haben die gesetzliche Klarstellung übernommen und veröffentlichen nunmehr das entsprechend aktualisierte Positionspapier:

Positionspapier (aktualisiert) (pdf / 35 KB)

Archiv bisher veröffentlichter Versionen:

Positionspapier vom 13.07.2023 (pdf / 27 KB)

Positionspapier vom 13.02.2023 (pdf / 78 KB)

Stand:  28.02.2024

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