BK6-22-253

Konsultation eines Positionspapiers zur Konkretisierung der Reichweite energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge nach § 19 Abs. 2 MsbG

- Beschlusskammer 6 -
- Beschlusskammer 7 -

11.08.2022

Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung wurde in § 19 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die Klarstellung aufgenommen, dass der Einsatz von Smart-Meter-Gateways (SMGW), die die Anforderungen der §§ 21 und 22 MsbG erfüllen, für die Übermittlung energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge erforderlich ist. Die Bundesnetzagentur wurde in diesem Zusammenhang zugleich ermächtigt, erforderlichenfalls die Reichweite der energiewirtschaftlich relevanten Mess- und Steuerungsvorgänge per Festlegung zu konkretisieren.

Um dem Markt sehr kurzfristig eine erste Orientierung zu dem viel diskutierten Themenkreis der energiewirtschaftlich relevanten Daten (ERD) zu geben, haben sich die Beschlusskammern 6 und 7 dazu entschlossen in einem ersten Schritt ein Positionspapier zu konsultieren. Ziel dieses Dokuments ist es, den Marktakteuren Leitlinien zur Verfügung zu stellen, die die Einordnung, welche Daten im bestehenden energiewirtschaftlichen Rechtsrahmen als energiewirtschaftlich relevant und damit als besonders schutzbedürftig gelten und welche Daten als rein betriebliche Daten gewertet werden, erleichtern.

Die Beschlusskammern behalten sich zugleich vor, das Positionspapier bei Bedarf in ein späteres förmliches Festlegungsverfahren zu überführen.

Die Abgabe von Stellungnahmen zu vorstehendem Positionspapier ist möglich bis spätestens

Donnerstag, 22. September 2022 (Eingang hier mit Anlagen).

Für die Durchführung der Konsultation beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das beigefügte Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie in der Spalte „Kapitel“ bitte jeweils dasjenige Kapitel des Positionspapiers aus, auf welches sich Ihre Stellungnahme bezieht. Bei inhaltlich nicht einem bestimmten Kapitel zuzuordnenden Anmerkungen nutzen Sie bitte die Auswahl „Allgemeines“ in der Spalte „Kapitel“.
  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich in Form des Excel-Formulars im Format (*.xlsx) per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.

Konsultationsdokumente:

Positionspapier vom 13.07.2023 (pdf / 27 KB)

Excel-Formular zur Abgabe einer Stellungnahme (xlsx / 58 KB)

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