Mitteilung Nr. 3
zur Umsetzung der Festlegung zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess)
25.10.2023
BDEW-Arbeitshilfe - Use-Case zum EnFG und zu §14a EnWG
Sowohl aus der Novelle des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) und den beiden Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz ergeben sich kurzfristig neue prozessuale Abläufe zwischen den Marktteilnehmern. Im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung von Regelungen für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24) soll
- die aus der Novellierung des EnFG erforderliche Informationsübermittlung und
- die prozessuale Abwicklung der aus den Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz resultierenden Bestellung einer Änderung von Abrechnungsdaten
in die GPKE integriert werden. Mit den prozessualen Neuerungen gehen Änderungen in den Datenformaten und den Entscheidungsbaum-Diagrammen einher. Diese Änderungen wurden seitens der EDI@Energy bereits aufgegriffen und sind seit dem 29. September 2023 als „Außerordentliche Veröffentlichungen” im Forum Datenformate zu finden.
Der BDEW begleitet die Anpassung der Datenformate und der Entscheidungsbaum-Diagramme mit der Arbeitshilfe „Use-Case zum EnFG und zu §14a EnWG “ und gibt den Marktteilnehmern eine Möglichkeit an die Hand, beide Geschäftsvorfälle in diesem Sonderfall bis zum Inkrafttreten der Festlegung zum LFW24 per EDIFACT abzubilden. Die Bundesnetzagentur bedankt sich beim BDEW für die Erarbeitung der Arbeitshilfe und sieht darin eine geeignete Möglichkeit, die Zeit bis zum Inkrafttreten des LFW24 prozessual zu überbrücken. Sie empfiehlt daher den involvierten Marktteilnehmern die Anwendung der BDEW Arbeitshilfe.
Die Arbeitshilfe kann ab sofort von der BDEW-Homepage heruntergeladen werden:
BDEW-Arbeitshilfe: Use-Case zum EnFG und zu §14a EnWG
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