BK6-22-128
Eröffnung eines Festlegungsverfahrens zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess)
Mit der zunehmenden Verbreitung von intelligenten Messsystemen sowie der Ausweitung ihres Leistungsumfangs kann der Messstellenbetreiber sukzessive sein Leistungsangebot erweitern und neue Leistungen für Marktteilnehmer anbieten. Dazu zählen u.a. die Übermittlung von Netzzustandsdaten, IST-Einspeiseleistung und perspektivisch auch die Steuerung von Anlagen und Verbrauchseinrichtungen über das iMS.
Der Beschlusskammer ist es ein Anliegen, diese Entwicklung durch die Bereitstellung standardisierter Marktprozesse zu begleiten. Diese sollen eine schnelle massengeschäftstaugliche Abwicklung der damit verbundenen Angebots-, Bestell-, Reklamations-, Konfigurations- sowie Abrechnungsaufgaben ermöglichen. Ziel ist es, auf Basis der bereits bekannten Prozesse zum Austausch der Zählzeitdefinitionen universelle Begleitprozesse zu definieren, die sowohl für die Bestellung eines Tarifanwendungsfalls durch Netzbetreiber und Lieferanten, sowie perspektivisch ebenso für die Bestellung eines Schaltkanals oder eines Schaltplans genutzt werden können.
Die Liste der mittels dieser Prozesse standardisiert beim Messstellenbetreiber bestellbaren Leistungen (sog. Konfigurationsliste) wird durch die beim BDEW angesiedelte Expertengruppe EDI@Energy unter Beteiligung der Bundesnetzagentur gepflegt und soll auf Antrag der Marktteilnehmer kurzfristig erweiterbar sein.
Um zukünftig auch solche Anforderungen besser umsetzen zu können, die nicht mehr nur auf einzelne Marktlokationen, sondern auf den Netzanschlusspunkt abstellen, beabsichtigt die Kammer zudem die Einführung eines eindeutigen und unveränderlichen Identifikationskennzeichens, der Netzlokations-ID. Die Netzlokation verbindet eine oder mehrere Marktlokationen unabhängig der Energieflussrichtung über genau eine Leitung mit dem Netz. Hierauf kann dann, z.B. im Rahmen des „digitalen Netzanschlusses“ als Anknüpfungspunkt für Vorgaben des Netzbetreibers zur Leistungskurve am Netzanschluss oder für die Abrechnung von Blindarbeit, referenziert werden.
Die Beschlusskammer 6 hat daher am heutigen Tag ein Festlegungsverfahren zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess) eröffnet. Sie setzt sich damit das Ziel, die Nutzung des wachsenden Leistungsspektrums von intelligenten Messsystemen zu vereinfachen und zu automatisieren. Dies erhöht bei allen partizipierenden Akteuren die Effizienz und ermöglicht sowohl Netzbetreibern als auch Lieferanten, sich eine auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Datenlage standardisiert zu beschaffen und dadurch u.a. die Notwendigkeit für steuernde Eingriffe schnell zu erkennen und diese zu veranlassen.
Die Vorgaben zum Universalbestellprozess und damit verbundene Änderungen an bestehenden Prozessen nebst Einführung der Netzlokations-ID schlagen sich in der GPKE und der WiM nieder.
Die GPKE enthält darüber hinaus die beabsichtigte Ausweitung des Kontaktdatenaustauschs auf weitere Marktteilnehmer. Dadurch wird ein einheitlicher Kontaktdatenaustausch zwischen den Marktteilnehmern ermöglicht. Ferner sind kleinere Änderungen zur Klarstellung bzw. zur Optimierung in beiden Prozessdokumenten enthalten.
Folgende Inhalte werden zur öffentlichen Konsultation gestellt:
GPKE
Konsultationsfassung Vergleichsversion (Änderungen sind markiert) (PDF / 12 MB)
Konsultationsfassung Leseversion (PDF / 9 MB)
WiM
Konsultationsfassung Vergleichsversion (Änderungen sind markiert) (PDF / 7 MB)
Konsultationsfassung Leseversion (PDF / 9 MB)
Weitere Dokumente
Excel-Formular zur Abgabe der Stellungnahmen (xlsx / 107 KB)
Um dem Markt die Bewertung der zur Konsultation gestellten Dokumente insbesondere mit Blick auf zukünftig verfügbare Produkte rund um Steuervorgänge unter Einsatz eines iMS zu erleichtern, hat die Beschlusskammer die bestehenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen prägnant zusammengefasst:
Erläuterungen zu den bestehenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen (pdf / 59 KB)
Es ist beabsichtigt, die konsultierten Änderungen an der Marktkommunikation zum Umsetzungstermin 01.10.2023 für verbindlich zu erklären.
Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist möglich bis spätestens
Mittwoch, 22. Juni 2022 (Eingang hier mit Anlagen).
Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:
- Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das obige Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie bitte das passende Registerblatt und dort in der Spalte „Kapitel“ bitte jeweils dasjenige Kapitel des Konsultationsdokumentes aus, auf das sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für inhaltlich nicht zusammenhängende Anmerkungen nutzen Sie bitte gesonderte Tabellenzeilen.
- Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
- Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.
Stand: 12.05.2022