BK6-21-360
Überprüfung der Ausnahme der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen von der Verpflichtung zur marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung Schwarzstartfähigkeit (BK6-21-360) gem. § 12h Abs. 4 S. 3 EnWG
Hintergrund
Mit der Entscheidung BK6-21-360 vom 22.02.2023 hat die Beschlusskammer eine Ausnahme der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen von der Verpflichtung zur marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung (nfSDL) Schwarzstartfähigkeit festgelegt. Zum Zeitpunkt der erlassenen Ausnahmeentscheidung lagen der Beschlusskammer keine Erkenntnisse vor, die eine wirtschaftliche Effizienz einer marktgestützten Beschaffung der genannten nfSDL durch Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen begründeten. Die getroffene Entscheidung ist gemäß § 12h Abs. 4 S. 3 EnWG spätestens alle drei Jahre zu überprüfen.
Ergebnis der Überprüfung gemäß § 12h Abs. 4 S. 3 EnWG
Die Beschlusskammer hat die für die nfSDL Schwarzstartfähigkeit erlassene Ausnahme der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen von der Verpflichtung zur marktgestützten Beschaffung einer Überprüfung gemäß § 12h Abs. 4 S. 3 EnWG unterzogen.
Diese Überprüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass sich die Rahmenbedingungen, die der damaligen Ausnahmeentscheidung zugrunde lagen, wesentlich geändert haben. So ist zum einem auf Grund einer zu erwartenden geringen Anzahl schwarzstartfähiger Anlagen in den einzelnen Elektrizitätsverteilernetzen auch künftig die Gefahr der Ausnutzung lokaler Marktmacht einzelner Anbieter zu befürchten. Zum anderen würden die entsprechenden Beschaffungsvorgaben einer marktgestützten Beschaffung nach wie vor einen hohen Transaktionsaufwand bedingen, ohne dass nennenswerte Effizienzgewinne bei der Beschaffung erzielt werden könnten. Aus diesem Grund sieht die Beschlusskammer die wirtschaftliche Effizienz einer möglichen marktgestützten Beschaffung der nfSDL Schwarzstartfähigkeit durch die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen auch weiterhin nicht als gegeben an.
Die erteilte Ausnahme der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen von der Verpflichtung zur marktgestützten Beschaffung der nfSDL Schwarzstartfähigkeit (BK6-21-360) hat damit weiterhin Bestand.
Stand: 20.02.2026