BK6-21-360 Festlegung gem. §§ 12h Abs. 4, 29 Abs. 1 EnWG zur Ausnahme der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen von der Verpflichtung zur marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ nach § 12h Abs. 1 Nr. 5 EnWG

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren BK6-21-360 am 22.02.2023 eine Entscheidung getroffen.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Festlegung erfolgt im Amtsblatt 5/2023 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.

Anlage:
Beschluss vom 22.02.2023 (pdf / 219 KB)

Stand: 01.03.2023

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