Mit­tei­lung Nr. 3 zur Fest­le­gung zur künf­ti­gen Ab­si­che­rung der elek­tro­ni­schen Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on Strom

BK6-21-282

- Beschlusskammer 6 -

15.01.2024


Hinweise zur Einführung von AS4 unter Verwendung der Smart Metering-PKI des BSI zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation

Mit Beschluss vom 31.03.2022 (Az.: BK6-21-282) hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur festgelegt, dass die Abwicklung der elektronischen Marktkommunikation Strom spätestens ab dem 01.04.2024 unter ausschließlicher Verwendung des Nachrichtenprotokolls „Applicability Statement 4“ (AS4) zu erfolgen hat. Die Absicherung der Kommunikation hat unter Nutzung der Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur (Smart Metering-PKI) zu erfolgen.

Das festgelegte gestufte Einführungsszenario sieht vor, dass die Marktteilnehmer bis zum 01.10.2023 ein Produktivsystem aufzusetzen hatten, um mit anderen Marktteilnehmern mittels AS4 gemäß den Anforderungen der Festlegung BK6-21-282 kommunizieren zu können. Seit diesem Zeitpunkt hat zumindest ein Produktivsystem zum Empfang von mittels AS4 versendeten Nachrichten vorhanden zu sein. In einer Übergangsphase vom 01.10.2023 bis zum 31.03.2024 ist die Kommunikation sodann vollständig auf AS4 unter Nutzung der Smart Metering-PKI umzustellen.

Die Umstellung der Kommunikation auf AS4 unter Verwendung der Smart Metering-PKI setzt unter anderem voraus, dass frühzeitig die hierfür benötigten Zertifikate beschafft und implementiert werden oder auf entsprechende Komplettlösungen von Softwareanbietern gesetzt wird. Auch bei der Beauftragung von Dienstleistern sind die festgelegten Fristen zu wahren. Die Beschlusskammer weist darauf hin, dass mögliche Versäumnisse eines Dienstleisters in Anwendung geltender Rechtsgrundsätze vom Auftraggeber zu verantworten sind. Mögliche Verzögerungen oder anderweitige Hinderungsgründe auf Seiten eines beauftragten Dienstleisters befreien somit nicht von der Verpflichtung zur Abwicklung der elektronischen Marktkommunikation Strom unter ausschließlicher Verwendung von AS4 ab dem 01.04.2024

Die Beschlusskammer weist nochmals und ausdrücklich darauf hin, dass ab dem 01.04.2024 die Abwicklung der elektronischen Marktkommunikation Strom mittels E-Mail unter Verwendung von S/MIME nicht mehr zulässig ist, da die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik dies nicht mehr zulassen. Sofern die elektronische Marktkommunikation zum 01.04.2024 nicht funktionsfähig auf AS4 unter Nutzung der Smart Metering-PKI umgestellt sein sollte, bedeutet dies für betroffene Marktteilnehmer, dass diese ab dem 01.04.2024 nicht mehr am elektronischen Austausch von Nachrichten teilnehmen können. Dies betrifft beispielsweise auch den Empfang und Versand von elektronischen Netznutzungsabrechnungen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die Umstellung auf AS4 nicht zum letztmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen und bei Beauftragung eines Dienstleisters dies entsprechend sicherzustellen.

Darüber hinaus kann sich die mangelnde Umsetzung der Vorgaben zur Umstellung der elektronischen Marktkommunikation unter Umständen auch auf das Fortbestehen des Lieferantenrahmenvertrags / Netznutzungsvertrags auswirken.


-- Ende der Mitteilung –

Mastodon