Mit­tei­lung Nr. 2 zur Fest­le­gung zur künf­ti­gen Ab­si­che­rung der elek­tro­ni­schen Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on Strom

BK6-21-282

- Beschlusskammer 6 -

31.08.2022

Inkrafttreten der notwendigen technischen Details zum sicheren Datenaustausch mit AS4 unter Verwendung der Smart Metering-PKI des BSI zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation

Mit Beschluss BK6-21-282 vom 31.03.2022 hat die Beschlusskammer im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur Absicherung der elektronischen Marktkommunikation im Bereich Strom die Adressaten der Festlegung verpflichtet, die zur Umsetzung der getroffenen Vorgaben erforderlichen technischen Details zum abgesicherten Austausch zu erarbeiten und der Bundesnetzagentur bis zum 01.06.2022 vorzulegen.

Auf Grund der Dringlichkeit einer zeitnahen Fortführung der Umstellung der Marktkommunikation auf AS4 wurden die vorgelegten Dokumente, die von der Expertengruppe EDI@Energy erarbeitet worden waren, außerhalb des üblichen Rahmens des Änderungsmanagements für Nachrichtentypbeschreibungen durch die Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 02.06.2022 bis 26.06.2022 konsultiert. Die im Zuge der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen wurden sodann mit Vertretern der Netzbetreiber, der Netznutzer, der Softwarebranche sowie der Bundesnetzagentur diskutiert. Erforderliche Überarbeitungen an den konsultierten Versionen sind sodann vorgenommen worden.
Als Ergebnis des Konsultationsverfahrens veröffentlichen Bundesnetzagentur sowie BDEW zum 31.08.2022 auf ihren Internetseiten
www.bundesnetzagentur.de sowie www.edi-energy.de folgende Dokumente:

Regelungen zum Übertragungsweg AS4 (pdf / 225 KB)
AWH Einführungsszenario AS4 (pdf / 146 KB)
AS4-Profil (pdf / 667 KB)

Die in diesen Dokumenten benannten Regelungen sind von allen Teilnehmern am elektronischen Datenaustausch nach näherer Maßgabe des Beschlusses BK6-21-282 bis zum 01.10.2023 umzusetzen.

Vor und während des Zeitraums der gestuften Einführung der AS4 Kommunikation in den Marktprozessen vom 01.10.2023 bis zum 31.03.2024 gelten vorrübergehend zwei unterschiedliche Versionen der Regelungen zum Übertragungsweg gleichzeitig.

Die „Regelungen zum Übertragungsweg“ mit der Ordnungsnummer / Version 1.x beschreiben den Austausch von Nachrichten im Rahmen der Marktprozesse über die Übertragungswege E-Mail oder AS2. Sie bleiben für die Marktprozesse in ihrer jeweils aktuellen veröffentlichten Fassung gültig und sind längstens bis zum 31.03.2024 für die Übertragungswege E-Mail oder AS2 anzuwenden.

Die „Regelungen zum Übertragungsweg für AS4“ mit der Ordnungsnummer / Version 2.x beschreiben den Austausch von EDIFACT-Übertragungsdateien im Rahmen der Marktprozesse über einen AS4 Web Service. Sie sind für die Marktprozesse ab dem 01.10.2023 anwendbar und gültig.

Hinweis:
- Korrektur im Dokument "Regelungen zum Übertragungsweg AS4". Das Deckblatt enthielt eine falsche Jahresangabe zum Anwendungszeitpunkt. (Änderung am 02.09.2022)

- Korrektur zur Mitteilung. Fehlenden Download-Link zum Dokument "AS4-Profil" ergänzt (am 12.09.2022)


-- Ende der Mitteilung --

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