BK6-21-282
Festlegung zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom
Die Beschlusskammer 6 hat in dem Festlegungsverfahren zur zukünftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom am 31.03.2022 einen Beschluss getroffen.
Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Festlegung erfolgt im Amtsblatt der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung mit dem Tag als zugestellt gilt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind.
Anlagen:
Beschluss BK6-21-282 (pdf / 269 KB)
Anlage 1 - Einführungsszenario (pdf / 163 KB)
Mitteilungen zur Festlegung zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom
Stand: 31.03.2022