BK6-21-282

Festlegung zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom

Die Beschlusskammer 6 hat in dem Festlegungsverfahren zur zukünftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom am 31.03.2022 einen Beschluss getroffen.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Festlegung erfolgt im Amtsblatt der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung mit dem Tag als zugestellt gilt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind.

 

Anlagen:

Beschluss BK6-21-282 (pdf / 269 KB)
Anlage 1 - Einführungsszenario (pdf / 163 KB)

Mitteilungen zur Festlegung zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom

Nr.Betreffveröffentlicht:
3Hinweise zur Einführung von AS4 unter Verwendung der Smart Metering-PKI des BSI zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation15.01.2024
2Inkrafttreten der notwendigen technischen Details zum sicheren Datenaustausch mit AS4 unter Verwendung der Smart Metering-PKI des BSI zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation31.08.2022
1Konsultation der notwendigen technischen Details zum sicheren Datenaustausch mit AS4 unter Verwendung der Smart Metering-PKI des BSI zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation02.06.2022

Stand:  31.03.2022

Mastodon