BK6-21-195

Verfahrenseröffnung:

Änderungsvorschlag der deutschen ÜNB gemäß Art. 6 Abs. 4 lit. b) i.V.m. Art. 40 Abs. 5 VO (EU) 2017/1485) für den Umfang des Datenaustausches mit Verteilnetzbetreibern (VNB) und signifikanten Netznutzern (SNN) (Änderung zur Genehmigung BK6-18-122)

Die deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur einen gemeinsamen geänderten Vorschlag hinsichtlich des Umfangs des Datenaustausches mit Verteilnetzbetreibern und signifikanten Netznutzern gemäß Art. 6 Abs. 4 lit. b) i.V.m. Art. 40 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (SO-GL) zur bestehenden Genehmigung BK6-18-122 vorgelegt.

Inhaltlich geht es um die Ergänzung des Datenpunktes „Negatives Redispatchvermögen für KWK-Strom im Planwertmodell (-wRDV)“, die aufgrund der Regelungen in Art 13 Abs. 6 lit. a) der Verordnung (EU) 2019/943 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 05. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung) notwendig ist. Der Änderungsvorschlag dient damit auch der Umsetzung der Vorgaben der Festlegung BK6-20-061 zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen (Datenpunkt Nr. 2.10. der Anlage zur Festlegung BK6-20-061) zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Überführung des Einspeisemanagements in das EnWG mit Wirkung zum 01.10.2021.

Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis

27. August 2021 (Eingang hier).

Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de. Anlagen zur E-Mail werden erbeten als Word-Format (.DOCX) oder als PDF mit druck- und kopierbarem Text.

Anlage: Änderungsantrag zu Datenaustausch mit VNB und SNN

Stand:  09.08.2021

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