BK6-21-086 Besonderes Missbrauchsverfahren gem. § 31 EnWG
wegen: Bereitstellung von Unter-Unterzählpunkten innerhalb einer Kundenanlage durch den Netzbetreiber


In dem Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen Bereitstellung von Unter-Unterzählpunkten innerhalb einer Kundenanlage durch den Netzbetreiber hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 23.09.2021 folgende Entscheidung getroffen:

Beschluss vom 23.09.2021 (ba) (pdf / 430 KB)

Stand: 02.11.2021

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