BK6-21-086
Besonderes Missbrauchsverfahren gem. § 31 EnWG
wegen: Bereitstellung von Unter-Unterzählpunkten innerhalb einer Kundenanlage durch den Netzbetreiber
In dem Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen Bereitstellung von Unter-Unterzählpunkten innerhalb einer Kundenanlage durch den Netzbetreiber hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 23.09.2021 folgende Entscheidung getroffen:
Beschluss vom 23.09.2021 (ba) (pdf / 430 KB)
Stand: 02.11.2021