BK6-21-075 Besonderes Missbrauchsverfahren gem. § 31 EnWG wegen der Bilanzierung einer streitigen Erneuerbare-Energien-Anlage


In dem Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen der Bilanzierung einer streitigen Erneuerbare-Energien-Anlage hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 30.05.2022 folgende Entscheidung getroffen:

Beschluss vom 30.05.2022 (ba) (pdf / 123 KB)

Stand: 14.09.2022

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