BK6-21-042 Genehmigung des Vorschlags der regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber für eine Änderung der Modalitäten für Regelreserveanbieter zur Umsetzung des EU-Zielmarktdesigns gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 1 Satz 1 lit. a der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung)


In dem Genehmigungsverfahren zum Vorschlag der regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber für eine Änderung der Modalitäten für Regelreserveanbieter zur Umsetzung des EU-Zielmarktdesigns gemäß Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 1 Satz 1 lit. a EB-Verordnung hat die Beschlusskammer 6 am 28.04.2022 eine Entscheidung getroffen.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Entscheidung erfolgt im Amtsblatt 09/2022 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.

Anlage:

Beschluss vom 28.04.2022 (ba) (pdf / 512 KB)

Stand: 09.05.2022

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