BK6-21-023

Einleitung eines Festlegungsverfahrens gem. §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ durch die deutschen regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gem. § 12h Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EnWG

Das Festlegungsverfahren betrifft die seit dem 27.11.2020 bestehende Verpflichtung der ÜNB gem. § 12h Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EnWG, für ihr jeweiliges Netz in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren die Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ zu beschaffen.

Für die Schwarzstartfähigkeit hat die Bundesnetzagentur bisher keine Ausnahme von der marktgestützten Beschaffung wegen mangelnder wirtschaftlicher Effizienz nach § 12h Absatz 4 EnWG festgelegt. Das gegenständliche Festlegungsverfahren gem. §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG dient daher dazu, die Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ nach § 12h Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EnWG durch die ÜNB festzulegen. Hierzu hat die Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit den ÜNB und auf Basis des vom Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen des Projekts „SDL Zukunft“ in Auftrag gegebenen Gutachtens „Marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit“ vom 30.10.2020 ein Beschaffungskonzept entworfen.

Das zur Konsultation gestellte Beschaffungskonzept nennt zunächst die Teilnahmevoraussetzungen, die ein Angebot erfüllen muss, um bei der Auswahlentscheidung eines ÜNB berücksichtigt werden zu können. Darüber hinaus sind die der Auswahlentscheidung der ÜNB zugrunde zu legenden Bewertungskriterien genannt. Dies sind zum einen anlagenbezogene technische Kriterien und zum anderen systemische Kriterien. Gleich-zeitig wird ein Rahmen vorgegeben, um die genannten Kriterien untereinander gewichten zu können. Zudem bestimmt das Beschaffungskonzept, wie der jeweilige Angebotspreis in der Bewertung zu berücksichtigen ist. Daneben gibt die Festlegung den Rahmen für eine zeitliche Strukturierung des Ablaufs der marktgestützten Beschaffung vor.

Für die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen wurde parallel zur gegenständlichen Festlegung unter dem Az. BK6-21-360 ein Verfahren zur Festlegung einer Ausnahme von der Verpflichtung zur marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ eingeleitet.

Die Abgabe von Stellungnahmen zum Verfahren BK6-21-023 ist möglich bis


09. Februar 2022 (Eingang hier mit Anlagen).


Die Beschlusskammer weist darauf hin, dass Stellungnahmen ausschließlich zu dem Beschaffungskonzept erbeten werden. Das mitveröffentlichte Erläuterungsdokument dient lediglich dem Verständnis der Regelungen des Beschaffungskonzepts.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe Ihrer Stellungnahme die mitveröffentlichte Excel-Vorlage. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie in der Spalte „Kapitel“ sowie in der Spalte „Absatz“ und in der Spalte „Buchstabe“ bitte jeweils den Teil des Beschaffungskonzepts aus, auf welchen sich Ihre Stellungnahme bezieht. Bei inhaltlich nicht einem bestimmten Teil zuzuordnenden Anmerkungen nutzen Sie bitte die Auswahl „Allgemeines“ in der Spalte „Kapitel“.
Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen.
Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind.
Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

Anlagen:

Konsultationsdokument: Beschaffungskonzept (barrierearm) (pdf / 137 KB)

Erläuterungsdokument (pdf / 682 KB)

Excel-Formular zur Abgabe einer Stellungnahme (xlsx / 58 KB)

Stand:  20.12.2021

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