BK6-21-023 Festlegung gem. §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ gem. § 12h Abs. 1 Nr. 5 EnWG
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren BK6-21-023 am 13.01.2023 eine Entscheidung getroffen.
Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Festlegung erfolgt im Amtsblatt 2/2023 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.
Anlagen:
Beschaffungskonzept Schwarzstartfähigkeit (pdf / 251 KB)
Beschluss BK6-21-023 vom 13.01.2023 (pdf, 578 KB)
Stand: 19.01.2023