BK6-21-023

Festlegungsverfahren gem. §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG – Dritte Konsultation betreffend die Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ durch die deutschen regelzonen-verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gem. § 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EnWG

Die Beschlusskammer 6 hat am 20.12.2021 ein Festlegungsverfahren zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ durch die ÜNB gem. § 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EnWG nach §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG eingeleitet. Die erste Marktkonsultation fand vom 20.12.2021 bis zum 09.02.2022, die zweite Marktkonsultation vom 01.09.2022 bis 26.09.2022 statt.

Das Verfahren betrifft die am 27.11.2020 in Kraft getretene Verpflichtung der Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung gem. § 12h Abs. 1 EnWG, für ihr jeweiliges Netz in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ (§ 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EnWG) zu beschaffen.

Auf Basis der Stellungnahmen aus der zweiten Marktkonsultation wurden die Regelungen zur Vergütung von Opportunitätskosten – konkret betrifft dies Abschnitt I.I. des Beschaffungskonzeptes – überarbeitet. Diese werden nun erneut zur Konsultation gestellt. Die Beschlusskammer gibt nunmehr Gelegenheit, zu den Änderungen Stellung zu nehmen. Diese sind im folgenden Text in der pdf-Datei kursiv hervorgehoben:

Vergütung der Opportunitätskosten (pdf / 82 KB)

Sollten Bedenken gegen die vorgeschlagenen Änderungen bestehen, werden konkrete Änderungsvorschläge ausdrücklich erbeten.

Die Abgabe von Stellungnahmen zum Verfahren BK6-21-023 ist möglich bis 

Freitag, 02.12.2022 (Eingang hier mit Anlagen).

Die Beschlusskammer weist darauf hin, dass Stellungnahmen ausschließlich zu diesen Änderungen erbeten werden.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.  

Bitte nutzen Sie für die Abgabe Ihrer Stellungnahme die mitveröffentlichte Excel-Vorlage. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie in der Spalte „Kapitel“ sowie in der Spalte „Unterkapitel“ und in der Spalte „Satz“ bitte jeweils den Teil des Beschaffungskonzepts aus, auf welchen sich Ihre Stellungnahme bezieht. Bei inhaltlich nicht einem bestimmten Teil zuzuordnenden Anmerkungen nutzen Sie bitte die Auswahl „Allgemeines“ in der Spalte „Kapitel“.

Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen.

Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind.

Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

Anlage:

Excel-Formular zur Abgabe einer Stellungnahme

BK6-21-023 - Vorlage Stellungnahme Beschaffungskonzept Schwarzstartfähigkeit (xlsx / 63 KB)

Stand:  10.11.2022

Mastodon