BK6-20-370
Modalitäten für Regelreserveanbieter (MfRRA)
Änderung des § 38 Abs. 4 lit. i MfRRA zur Einführung einer neuen technischen Preisgrenze
Die Beschlusskammer 6 hat mit dem am 16.12.2020 gefassten Beschluss eine neue vierstellige technische Preisgrenze für Gebote am Regelarbeitsmarkt festgesetzt.
Beschluss vom 16.12.2020 (pdf / 302 KB)
Hinweis:
Die Entscheidung gilt mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Stand: 17.12.2020