BK6-20-370 Modalitäten für Regelreserveanbieter (MfRRA)
Änderung des § 38 Abs. 4 lit. i MfRRA zur Einführung einer neuen technischen Preisgrenze


Die Beschlusskammer 6 hat mit dem am 16.12.2020 gefassten Beschluss eine neue vierstellige technische Preisgrenze für Gebote am Regelarbeitsmarkt festgesetzt.

Beschluss vom 16.12.2020 (pdf / 302 KB)

Hinweis:

Die Entscheidung gilt mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Stand: 17.12.2020

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