Hinweis zur Auslegung der VDE-AR-N-4100 (Alternative Erdungsanlagen)
Die Beschlusskammer erreichen vermehrt Anfragen, ob für neu zu errichtende Gebäude eine zum Fundamenterder alternative Erdungsanlage errichtet werden darf. Es wird darauf hingewiesen, dass der VDE hierzu in den FAQ zur VDE-AR-N-4100 unter
Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100)
folgendes veröffentlicht hat:
"FAQ zur VDE-AR-N 4100
Diese VDE-Anwendungsregel "TAR Niederspannung" fasst die technischen Anforderungen zusammen, die bei der Planung, bei der Errichtung, beim Anschluss und beim Betrieb von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Um weitergehende Hilfestellung bei der Nutzung der Anwendungsregeln zu geben, veröffentlichen wir an dieser Stelle einen Teil der uns erreichenden Fragen nach Abschnittsnummern der VDE-AR-N 4100 geordnet als FAQ.
11.1 Auswahl von Schutzmaßnahmen - Allgemeines
Kann für neu zu errichtende Gebäude unabhängig vom Netzsystem eine zum Fundamenterder nach DIN 18014-2014-03 alternative Erdungsanlage errichtet werden?
Antwort:
Grundsätzlich sind gemäß Abschnitt 11.1 Fundamenterder nach DIN 18014 zu errichten. Von der Anforderung zur Errichtung eines Fundamenterders nach VDE-AR-N 4100:2019-04 Abschnitt 11 kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, wenn dies zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer, z.B. unter Verweis auf DIN 18015-1:2020-05 Abschnitt 7, vereinbart wird. Die abweichende Lösung muss - insbesondere im Hinblick auf Erdfühligkeit, Korrosionsbeständigkeit, thermische Beanspruchung und mechanische Festigkeit - gleichwertig sowie für die Erreichung des Schutzziels geeignet sein.
Der Normentwurf E DIN 18014:2021-01 beschreibt gleichwertige Ausführungen von Erdungsanlagen mit Erdern ausgeführt als Ringerder, Vertikalerder, Fundamenterder oder als Kombination dieser Erder."
Die Beschlusskammer geht davon aus, dass dieser Hinweis seitens der Netzbetreiber auch schon vor einer endgültigen Verabschiedung der DIN 18014 Beachtung findet und angewendet wird.
Stand: 14.04.2021