Mit­tei­lung Nr. 3 zur Um­set­zung des Be­schlus­ses BK6-20-160

Mitteilung Nr. 3: Aktualisierung der Übergangsregelungen zur Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom

21.03.2022

Die Beschlusskammer 6 hat mit der Mitteilung Nr. 2 zur MaKo 2022 Übergangsregelungen, die einen nahtlosen Betrieb der elektronischen Marktkommunikation zwischen dem Inkrafttreten des geänderten Netznutzungsvertrags zum 01.04.2022 und der verzögerten Umsetzung der prozessualen Vorgaben der MaKo 2022 ermöglichen, veröffentlicht.

Die dort enthaltenen Vorgaben unter dem Punkt „Sperrungen und Entsperrungen von Anschlussnutzungen gem. § 10 Netznutzungsvertrag“ werden wie folgt aktualisiert:

Die im Netznutzungsvertrag enthaltene Vorgabe zur separaten Abrechnung der Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung, Verzugskosten sowie freiwillig zur Abrechnung übernommene sonstige Leistungen ist für den Übergangszeitraum nicht zwingend. Der bisher gewählte Weg der Abrechnung – in der Regel erfolgt dies über die Netznutzungsrechnung – kann bis zur Inbetriebnahme der entsprechenden prozessualen Vorgaben beibehalten werden. Der Beschlusskammer ist es ein Anliegen, den mit dem verzögerten Start der MaKo 2022 verbundenen Umsetzungsaufwand der Marktteilnehmer möglichst gering zu halten. Eine Fortführung des bisherigen Prozederes bis zur vollständigen Umsetzung aller prozessualer Vorgaben scheint daher geboten.

Für weiterführende Informationen wird auf das Einführungsszenario des BDEW verwiesen.

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