Be­schluss­kam­mer 6

10.06.2020

Az.: BK6-20-160

Eröffnung eines Festlegungsverfahrens zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom

Die Weiterentwicklung der Marktkommunikation und der vereinheitlichten Standardverträge im Strombereich war in den vergangenen Jahren ganz überwiegend geprägt von der stichtagsbezogenen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im Zuge der Vorbereitung des Rollouts von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Dies brachte es mit sich, dass zahlreiche weitere Optimierungen im Rahmen der Netzzugangsabwicklung, die seit Langem von Seiten der Netznutzer gefordert worden waren, aus Kapazitätsgründen zurückgestellt werden mussten. Zu nennen ist hier insbesondere die stetig geforderte Einführung eines elektronischen Preisblattes für Netzentgelte, die als Ergänzung zur bereits etablierten elektronischen Netznutzungsrechnung die Möglichkeit eröffnen soll, eine automatisierte Rechnungsprüfung im Massengeschäft zu realisieren.

Die Beschlusskammer 6 hat daher am heutigen Tag ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich eröffnet. Sie setzt sich damit insgesamt das Ziel, auf zahlreichen Themenfeldern im Gesamtkontext der Netznutzungsabwicklung die Automatisierung und Digitalisierung voranzutreiben und damit bei allen partizipierenden Akteuren die Effizienz und auch die Abwicklungsgeschwindigkeit zu erhöhen.

Die beabsichtigten Weiterentwicklungen schlagen sich in Änderungen aller vier Prozessdokumente (GPKE, WiM, MPES, MaBiS) sowie im Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag nieder.

Beabsichtigt ist darüber hinaus die Festlegung eines Netznutzungsvertrages Elektromobilität, der an Ladepunkten künftig die technische Möglichkeit eines bilanziellen Lieferantenwechsels schaffen soll.

Folgende Inhalte werden zur öffentlichen Konsultation gestellt:

Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist möglich bis spätestens

Mittwoch, 22. Juli 2020 (Eingang hier mit Anlagen).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das obige Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie bitte das passende Registerblatt und dort in der Spalte „Kapitel“ bitte jeweils dasjenige Kapitel des Konsultationsdokumentes aus, auf das sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für inhaltlich nicht zusammenhängende Anmerkungen nutzen Sie bitte gesonderte Tabellenzeilen.


  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.

Stand:  10.06.2020

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