Be­schluss­kam­mer 6

Az.: BK6-20-061

12.08.2020

Festlegungsverfahren zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen

– Konsultation von Eckpunkten –

§ 29, § 12 Abs. 4 und 6 in Verbindung mit § 13a, §14 Abs. 1 EnWG

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13.05.2019 (BGBl. I 2019, 706) werden die Regelungen zum Einspeisemanagement aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2017) mit Wirkung zum 01.10.2021 in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt. Strom- und spannungsbedingte Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie sind einheitlich in § 13a (i. V. m. § 14 Abs. 1) EnWG geregelt.

Die Bundesnetzagentur kann nach § 12 Abs. 6 EnWG in der aktuellen geltenden Fassung und in der ab dem 01.10.2021 geltenden Fassung Festlegungen nach § 29 Abs. 1 EnWG zur näheren Bestimmungen des Kreises der Verpflichteten sowie zu den Details der Datenweitergabe und den Inhalten der Bereitstellung der Daten zu Zwecken des § 12 Abs. 4 S. 1 EnWG treffen.

Die Beschlusskammer erwägt, von diesen Festlegungskompetenzen Gebrauch zu machen. Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. hat Vorschläge für eine Branchenlösung übersandt und um eine Festlegung von Teilen dieser Branchenlösung gebeten. Diese Konsultation basiert in Teilen auf diesen Vorschlägen. 

Die Beschlusskammer stellt hiermit die beabsichtigten Inhalte einer Festlegung zur Konsultation. Stellungnahmen werden erbeten bis spätestens


Freitag, 11.09.2020 (Eingang hier mit Anlagen).

Folgende Inhalte werden zur Konsultation gestellt:

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das obige Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie bitte das passende Registerblatt und dort in der Spalte „Kapitel“ bitte jeweils dasjenige Kapitel des Konsultationsdokumentes aus, auf das sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für inhaltlich nicht zusammenhängende Anmerkungen nutzen Sie bitte gesonderte Tabellenzeilen.
  • Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Es wird auf § 71 EnWG sowie weiterführende Informationen zum Schutz vertraulicher Informationen hingewiesen.

Stand:  12.08.2020

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