BK6-19-568
Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion Core gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. i i.V.m. Art. 42 Abs. 1 und 5 der Verordnung (EU) 2017/2195 zur Zuweisung grenzüberschreitender Übertragungskapazität auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsanalyse
Die Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion Core haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag zur Zuweisung grenzüberschreitender Übertragungskapazität auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsanalyse gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. i i.V.m. Art. 42 Abs. 1 und 5 der Verordnung (EU) 2017/2195 („EB-VO“) zur Genehmigung vorgelegt.
Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Art. 5 Abs. 7 EB-VO von den nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.
Stand: 03.08.2021