BK6-19-566
Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion Core gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. h i.V.m. Art. 41 Abs. 1 der VO (EU) 2017/2195 für ein marktbasiertes Verfahren zur Zuweisung grenzüberschreitender Übertragungskapazität für den Austausch von Regelleistung oder die Reserventeilung
Die Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion Core haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag für ein marktbasiertes Verfahren zur Zuweisung grenzüberschreitender Übertragungskapazität für den Austausch von Regelleistung oder die Reserventeilung gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. h i.V.m. Art. 41 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 („EB-VO“) zur Genehmigung vorgelegt.
Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Art. 5 Abs. 7 EB-VO von den nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.
Stand: 03.08.2021