BK6-19-566
Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion Core gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. h i.V.m. Art. 41 Abs. 1 der VO (EU) 2017/2195 für ein marktbasiertes Verfahren zur Zuweisung grenzüberschreitender Übertragungskapazität für den Austausch von Regelleistung oder die Reserventeilung
Die Übertragungsnetzbetreiber der Kapazitätsberechnungsregion Core haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag für ein marktbasiertes Verfahren zur Zuweisung grenzüberschreitender Übertragungskapazität für den Austausch von Regelleistung oder die Reserventeilung gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. h i.V.m. Art. 41 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem zur Genehmigung vorgelegt.
Der Vorschlag umfasst insbesondere
- die Anforderungen jeder Regelleistungskooperation für den Austausch von Regelleistung oder die Reserventeilung innerhalb der Kapazitätsberechnungsregion Core;
- den Prozess der Grenzkapazitätsoptimierung zwischen den Märkten: Day-Ahead und Regelleistung;
- die Grundlage für die Prognose des Marktwertes grenzüberschreitender Übertragungskapazitäten im Day-Ahead-Markt;
- die Grundlage für die Ermittlung des tatsächlichen Marktwertes grenzüberschreitender Übertragungskapazitäten im Regelleistungsmarkt;
- die darauf basierende Bestimmung der verfügbaren grenzüberschreitenden Übertragungskapazität für Regelleistung;
- die Berechnung und Verteilung der Engpasseinnahmen aus dem Regelleistungsmarkt.
Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis
4. März 2020 (Eingang hier).
Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:
- Die Beschlusskammer erbittet Stellungnahmen ausschließlich zu dem Vorschlag. Das ebenso veröffentlichte Begleitdokument dient lediglich der Erläuterung des Vorschlags.
- Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das dem Vorschlag beigefügte Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie in der Spalte „Artikel“ sowie in der Spalte „Absatz“ bitte jeweils denjenigen Artikel und den dazugehörigen Absatz des Vorschlags aus, auf welchen sich Ihre Stellungnahme bezieht. Bei inhaltlich nicht einem bestimmten Artikel zuzuordnenden Anmerkungen nutzen Sie bitte die Auswahl „Allgemeines“ in der Spalte „Artikel“.
- Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
- Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme in Form des Excel-Formulars im Format (*.xlsx) ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.
Anlagen:
Vorschlag vom 18.12.2019 (pdf / 416 KB)
Begleitdokument vom 18.12.2019 (pdf / 1 MB)
Excel-Formular zur Abgabe einer Stellungnahme (xlsx / 58 KB)