BK6-19-434

Anzeige zur Aufnahme von Day-Ahead- und Intraday-Handelsdienstleistungen in Deutschland gem. Art. 4 Abs. 5 VO (EU) 2015/1222

Mit Ihrem Schreiben vom 08.10.2019 hat die EPEX Spot SE gem. Art. 4 Abs. 5 VO (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24.07.2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement die Bundesnetzagentur über die Absicht in Kenntnis gesetzt, dass die EPEX Spot SE Day-Ahead- und Intraday-Handelsdienstleistungen in Deutschland auch nach dem zeitlichen Ablauf der aktuellen deutschen Benennung als nominierter Strommarktbetreiber anbieten wird.

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