BK6-19-249 Genehmigung des Vorschlags der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für einen Testplan zur Überprüfung der für den Systemschutzplan und den Netzwiederaufbauplan relevanten Betriebsmittel und Fähigkeiten gem. Art. 43 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/2196 (E&R-Verordnung)
Die Beschlusskammer 6 hat den Vorschlag der regelzonenverantwortlichen deutschen ÜNB gemäß Art. 43 Abs. 2 E&R-Verordnung zum Testplan mit Datum vom 12.11.2020 gemäß Artikel 4 Abs. 2 lit. g E&R-Verordnung genehmigt. In dem Testplan werden die zu testenden, für den Systemschutzplan und den Netzwiederaufbauplan relevanten Betriebsmittel und Fähigkeiten genannt.
Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Entscheidung erfolgt im Amtsblatt 22/2020 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.
Anlage:
Beschluss vom 12.11.2020 (pdf / 199 KB)
Vorschlag vom 22.09.2020 (pdf / 484 KB)
Stand: 23.11.2020