Be­schluss­kam­mer 6

Festlegung zur Stärkung der Bilanzkreistreue; Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den Übertragungsnetzbetreiber

Az.: BK6-19-218

07.02.2020

Mitteilung Nr. 1:

Veröffentlichung der EDI@Energy Anwendungshilfe:
„Einführungsszenario: Übermittlung von Daten an den Übertragungsnetzbetreiber zur Stärkung der Bilanzkreistreue“

Mit Datum vom 11.12.2019 hat die Bundesnetzagentur die Festlegung zu Stärkung der Bilanzkreistreue mittels Übermittlung von Messwerten von RLM-Marktlokationen an die Übertragungsnetzbetreiber getroffen. Nach den Vorgaben der Festlegung sind die darin angeordneten Verpflichtungen zum 01.04.2020 im Markt umzusetzen.


Die Expertengruppe EDI@Energy hat ein Einführungsszenario erarbeitet, das im Detail erläutert, wie ab dem 01.04.2020 zunächst die Stammdaten aller betroffenen Marktlokationen zwischen den Akteuren auszutauschen sind. Im Anschluss daran – ab dem 21.04.2020 – beginnt der standardmäßige Versand der Werte der RLM-Marktlokationen sowie der Netzgangzeitreihen.


Die Beschlusskammer bedankt sich für die Erarbeitung der zusätzlichen Erläuterungen und sieht die Beachtung als sachgerechte Grundlage für die Umsetzung des obigen Beschlusses an.


Die Anwendungshilfe sowie die im Dokument näher beschriebenen csv-Vorlagen für die Meldung von RLM-Marktlokationen mit nicht fernausgelesenen Messlokationen sowie für die Meldung der Stammdaten von Netzgangzeitreihen können Sie nachfolgend herunterladen:


EDI@Energy-Einführungsszenario (pdf / 180 KB)
Liste_der_nicht_fernauslesbaren_MaLo.csv (csv / 23 Byte)
NGZ_Liste.csv (csv / 127 Byte)


-- Ende der Mitteilung –

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